Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten e.V.

Interessenverband der bayerischen Selbsthilfegruppen für Schwerhörige und Cochlea-Implantat-Träger

Vertrauenspersonen

Die Vertrauensperson kann der Ehepartner sein, ein Freund oder Freundin, die eigenen Kinder, aber auch eine der hörgeschädigten Person nahestehender Mensch.

Das können aber auch Mitarbeiter eines Pflegedienstes sein, für die die gleichen Kriterien gelten.


Worauf muss eine Vertrauensperson achten?

  1. Der Grad der Schwerhörigkeit muss durch Hörtests festgestellt werden.
  2. Es ist abzuklären, welches Hörgerät nötig ist, ob ein-oder beidseitig. Die Vertrauensperson sollte die schwerhörige Person zur Hörgeräteanpassung beim Akustiker begleiten und bei der Hörgerätegewöhnung unterstützen. Häufig sind Hörgeräte am Anfang zu laut eingestellt und landen, wie auch schlecht angepasste Geräte, schnell in der der Schublade („Schubladengeräte“).
  3. Wenn ein Verständnis mit Hörgeräten nicht mehr möglich ist, ist zu prüfen, ob eine Cochlea-Implantat-Operation möglich ist.
  4. Falls nicht, Kommunikation durch visuelle Mittel möglich:
    – Schreibblock
    – visualisierte Texte auf PC
    – Schriftdolmetscherprogramme auf Handy.
  5. Wichtig ist hierbei, dass die betroffene Person sicheren Zugang zum Teletext bei Fernsehgeräten hat und weiß, wie die Untertitelung der Sendungen einzuschalten ist.
    Durch Fernsehen wird ein geistiger Abbau verlangsamt oder gar vermieden, da sich die betroffene Person geistig mit den Sendungen auseinandersetzt.
  6. Gleiches gilt auch für den PC. Wenn sich die betroffene Person hier auskennt, hat sie vielerlei Möglichkeiten. Bei Unsicherheit bieten sich Schulungen in den Elementaranwendungsbereichen des PCs an.
  7. Tagesabläufe müssen so geregelt sein, dass visuelle Kommunikation möglich ist. Wichtig: Achten Sie stets auf die vis-a-vis-Gesprächshaltung (Gesichter einander zugewandt).
  8. Wichtig: Die Hörgerätewartung
    – prüfen, ob der Hörgeräteschlauch sauber ist
    – prüfen, ob die Hörgerätebatterien der Geräte intakt sind oder leer. Im Falle abgelaufener Batterien sofort neue Batterien einlegen.
    – Hörgeräte mit Akkus müssen durch das Ladegerät aufgeladen werden.
    – Falls die betroffene Person immer noch nichts hört, Hörgerät überprüfen lassen.
  9. Telefonieren ist möglich über eine im Hörgerät eingebaute Induktionsspule („T-Spule“, Telespule). Zum Telefonieren muss dies am Hörgerät oder an der Fernbedienung des Hörgerätes eingestellt werden.
    Telefonieren ist auch möglich mit Bluetooth-Zubehör.
  10. Wenn PC-Kenntnisse vorhanden sind, bietet sich Kommunikation per Mail an. Visuelle Telekommunikation („Videocall“, „Videochat“) ist mit verschiedenen Anwendungen (z.B. Zoom, Teams, BigBlueButton etc.) möglich. Teilweise können automatische Untertitel aktiviert werden.