Sehr geehrte Herr Münster,
ich lade Sie herzlich zur ConSozial 2024 am 16. und 17. Oktober 2024 auf dem Messegelände in Nürnberg ein.
Das Motto der diesjährigen ConSozial lautet:
„Vielfalt stärken – Solidarität leben – Wandel gestalten“
Für den Plenumsvortrag mit dem vielversprechenden Titel „KI in Medizin und Pflege – ethische Fragen“ bei der Eröffnung der ConSozial 2024 am 16. Oktober ab 9.00 Uhr konnten wir Frau Prof. Dr. Alena Buyx gewinnen. Sie ist Professorin für Ethik der Medizin an der Technischen Universität München und war ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates.
Soziale Berufe gewinnen immer mehr an Bedeutung. Umso wichtiger ist der Austausch zwischen all jenen, deren Berufung in der Sozialbranche liegt. Das sind allein in Bayern über 450.000 Menschen. Auf der ConSozial vernetzen sich Start-ups, Wohlfahrtsverbände, Fach- und Nachwuchskräfte. Unser Sozialer Innovationspreis rückt junge Unternehmen mit innovativen Ideen ins Rampenlicht. Mit dem neuen Social Impact Award würdigen wir etablierte Akteure mit bewährten Projekten. Die Besucherinnen und Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm. Wir diskutieren, wir knüpfen Kontakte, wir handeln. Ganz nach meinem Motto: Bayern.Gemeinsam.Stark.
Über die zahlreichen inhaltlichen Aspekte der ConSozial 2024 können Sie sich gerne auf unserer Website https://www.consozial.de/de/besuchen informieren.
Folgen Sie uns doch auch auf LinkedIn unter https://www.linkedin.com/company/consozial/
Ich freue mich sehr auf ein Wiedersehen mit Ihnen in Nürnberg!
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Scharf
Und hier die Antwort von Herrn Münster:
Sehr geehrte Frau Ministerin,
ich bedanke mich herzlich für die freundliche Einladung zur Messe ConSozial in Nürnberg.
Der Landesverband Bayern der Schwerhörigen und Ertaubten e.V. besteht in der Leitung aus einem Team , nämlich aus Herrn Dr. Nicolaus, Frau Münster, Frau Helml, Frau Illing und mir.
Wir stehen in der Tradition des Deutschen Schwerhörigen Bundes als dessen Landesvertretung wir fungieren.
Der Deutsche Schwerhörigen Bund vertritt die Interessen aller Schwerhörigen in Deutschland und wir demgemäß vertreten die Interessen aller Schwerhörgen n Bayern.
Beim runden Tisch handelt es sich demgemäß um Splittergruppen, die sich später gebildet haben zur besseren Vertretung von Partikularinteressen.
Die Gruppe der Schwerhörgen stellt in Deutschland die größte Behindertengruppe dar.
Nach einer Untersuchung von Dr. Sohn von der Universität Witten/Herdecke haben ca. 19 % der deutschen Bevölkerung Hörbeeinträchtigungen.
Davon sind:
leichtgradig schwerhörig 56,5%
mittelgradig schwerhörig 35,2%
hochgradig schwerhörig 7,2%
an Taubheit grenzend schwerhörig 1,6%
Mittelgradig und stärker geschädigt sind rund 6,8 Millionen Menschen, insgesamt geschädigt sind knapp 16 Millionen Menschen.
Hinzuzufügen ist, dass die Hörgeräteakustiker von ca. 11 Millionen Menschen mit Hörgeräten ausgehen.
Gehörlos sind bundesweit ca. 50160 Menschen gemäß dem statistischen Bundesamt . Die früher genannte Zahl von 80000 gehörlosen Menschen hat sich also dank der CI-Technik erheblich und erfreulicherweise sehr stark nach unten bewegt und nähert sich der Hälfte der Betroffenen zur Zeit der Statistikerstellung Dr. Sohn.
Siehe hierzu: Schwerhörigkeit, eine generelle Information für Schwerhörige, Umfeld und Gesellschaft, hier Seite 4:
„Schwerhörigkeit ist eine Wahrnehmungskrankheit und dadurch auch eine Kommunikationskrankheit. Wer nicht hören kann, der kann auch nicht kommunizieren.“
Schwerhörigkeit ist zudem nicht heilbar.
Schwerhörigkeit ist persönlichkeitsverändernd.
Schwerhörigkeit ist sozial ausschließend.
Eine Behandlung kann somit nur modifizierend sein durch Hörgeräte, CIs oder andere Hilfsmittel.
Aber diese Hilfsmittel können NIE ein normales Gehör ersetzen.
Altersschwerhörigkeit: Beginn ab ca. 65 bis 70 Jahren. Statistiken haben dokumentiert, dass das menschliche Gehör ab diesen Altersgrenzen besonders gefährdet ist und die Schwerhörigkeit überproportional zunimmt.
Ab ca. 80 Jahren sind 2 von drei Personen von Schwerhörigkeit betroffen.
Der Landesverband erhebt demgemäß die Forderung, den Hörtest ab 65 Jahren in den Katalog der Vorsorgeuntersuchungen aufzunehmen.
Zu diesem Themenkreis Altersschwerhörigkeit läuft im Augenblick ein professoraler Forschungsantrag, den der Landesverband beratend unterstützt und sich auch weiter einbringen wird.
Der Landesverband hat auf Grund seiner Fachkompetenz begonnen Anlauf-, Kontakt- und Betreuungsstellen für schwerhörige Seniorinnen und Senioren, deren Angehörige sowie Pflegeberufe einzurichten. Wir haben mit der Einrichtung von Stellen in München und Nürnberg damit begonnen und planen im kommenden Jahr mit der Einrichtung einer weiteren Stelle . Insgesamt sind Stellen für jeden Regierungsbezirk vorgesehen.
Also 7.
Ziel und Zweck dieser Stellen ist die Vernetzung und Ertüchtigung mit Informationen über Schwerhörigkeit und Schwerhörigen Pflege der Seniorennetzwerke, wo vorhanden und das Aufziehen von neuen, wo es diese noch nicht gibt.
Und natürlich, da der Begriff Schwerhörigkeit bei der Pflegerinnen- und Pfleger Ausbildung bisher nicht vorkommt, wie auch allgemein Schwerhörigkeit weiter als Tabubegriff angesehen wird,
gezielt die Informationen über Schwerhörigen Pflege und Betreuung an die Angehörigen und Pflegeberufe weiterzugeben, sodass hier entsprechende Unterstützungshilfen vorhanden sind.
Wir haben hierzu die Informationen auf dem Kurzflyer: WAS MUSS VON DER VERTRAUENSPERSON KONTROLLIERT WERDEN- entworfen.
Mit vielen Grüßen nach München, auch im Namen des gesamten Teams des Landesverbandes
Erich Münster