Unterstützung und Begleitung für hörgeschädigte Menschen
Die Vertrauensperson kann der Ehepartner sein, eine Freundin oder ein Freund, die eigenen Kinder, aber auch eine der hörgeschädigten Person nahestehende Person. Das können auch Mitarbeiter eines Pflegedienstes sein, für die die gleichen Kriterien gelten.
Ein praktischer Leitfaden zur Unterstützung hörgeschädigter Menschen
Hörtest & Hörgerät
Der Grad der Schwerhörigkeit muss durch Hörtests festgestellt werden. Es ist abzuklären, welches Hörgerät nötig ist – ein- oder beidseitig. Die Vertrauensperson sollte die hörgeschädigte Person zur Hörgeräteanpassung beim Akustiker begleiten und bei der Eingewöhnung unterstützen. Brauchen Sie dabei Hilfe, kann auch ein Audioberater oder Audiotherapeut helfen. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne Adressen und Kontaktmöglichkeiten.
Gerätepflege & Wartung
Regelmäßig prüfen: Ist der Hörgeräteschlauch sauber? Sind die Batterien geladen? Leere Batterien sofort wechseln. Geräte mit Akkus müssen über das Ladegerät aufgeladen werden. Falls die Person trotzdem nichts hört, das Hörgerät überprüfen lassen.
Kommunikation
Stets vis-à-vis-Gesprächshaltung (Gesichter einander zugewandt). Hilfsmittel: Schreibblock, PC-Texte, Schriftdolmetscherprogramme auf dem Handy. Telefonieren ist möglich über T-Spule (Telespule) im Hörgerät oder mit Bluetooth-Zubehör.
Fernsehen & Teletext
Sicheren Zugang zum Teletext sicherstellen und erklären, wie Untertitel eingeschaltet werden. Fernsehen verlangsamt geistigen Abbau, da die Person sich aktiv mit dem Inhalt auseinandersetzt.
PC & Digitale Kommunikation
Wenn PC-Kenntnisse vorhanden: E-Mail-Kommunikation, Videocalls (Zoom, Teams, BigBlueButton) mit automatischen Untertiteln. Bei Unsicherheit: Schulungen in Elementaranwendungen anbieten.
Cochlea-Implantat
Wenn Verständnis mit Hörgeräten nicht mehr möglich ist: prüfen, ob eine Cochlea-Implantat-Operation in Frage kommt. Falls nicht, auf visuelle Kommunikationsmittel umstellen.