Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landesverband Bayern der Schwerhörige und Ertaubten e.V. ist bemüht, seine Website www.lvbayern-she.org im Einklang mit § 12a BGG sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach einer Selbstbewertung weitgehend barrierefrei im Einklang mit den genannten Rechtsvorschriften.
Es können einzelne Inhalte vorhanden sein, die noch nicht vollständig barrierefrei sind.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt.
Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung gemäß den Anforderungen der BITV 2.0.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente können teilweise nicht barrierefrei sein.
Eingebettete Inhalte von Dritten (z. B. Karten, Videos) können Barrieren enthalten.
- Einzelne Bilder und Grafiken verfügen ggf. nicht über vollständige Alternativtexte.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail:
eutb@lvbayern-she.org. Wir bemühen uns, Ihre Hinweise umzusetzen und Ihnen barrierefreie Informationen bereitzustellen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes wenden:
Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
📍 Pieperstraße 14–28, 44789 Bochum
🌐 www.behinderte-barrierefrei.de/durchsetzungsstelle